Ziel:
„Wir schaffen ein echtes ZuHause“ für Menschen, denen es nicht mehr möglich ist, aufgrund einer psychischen Erkrankung, alleine zu wohnen.
Das betreute Wohnen gibt den Menschen eine langfristige Wohnperspektive, in der sie ankommen und bleiben können. Durch weitere Unterstützung bei der Alltagsbewältigung wird eine weitgehende Rehabilitationsmöglichkeit im Rahmen der Krankheit geboten
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In unseren angemieteten Einfamilienhäusern und Wohnungen bieten wir betroffenen Personen ein Zuhause.
Verteilt im gesamten Stadtgebiet München mieten wir hierfür Häuser auf dem freien Wohnungsmarkt und vermieten sie weiter an unsere Bewohner und Bewohnerinnen.
Das Wohnen in einer unserer Wohn-Gemeinschaften ist freiwillig und weitgehend selbstständig.
Für Menschen, die nicht mit anderen Personen zusammenleben können, bieten wir unser betreutes Einzelwohnen (BEW) und auch eine Betreuung in der eigenen Wohnung an.
Telefonische Rufbereitschaft und Hilfe vor Ort in Krisensituationen auch an Sonn- & Feiertagen und in den Nachtstunden.
Wöchentliche Gruppen- oder Einzelgespräche: Sie dienen zur Klärung von Problemen, die sich aus dem Zusammenleben in den Wohngemeinschaften ergeben.
Unterstützung in lebenspraktischen Dingen bei Bedarf: Kochen, Putzen, Einkaufen
Sport- & Freizeitangebote, Urlaube werden gemeinsam organisiert
Außenkontakte zur Familie, Rechtspflegern, Behörden, Kliniken, Ärzten werden auf Wunsch gepflegt
Eine Anfrage kann entweder über ein Bezirkskrankenhaus, eine psychiatrische Einrichtung oder von dem Betroffenen selbst initiiert werden.
Zunächst benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Bewerbung (Motivationsschreiben) einen problembezogenen Lebenslauf und eine Epikrise.
Nach einer Teambesprechnung laden wir Sie für 3 Probetage zu einem ersten gegenseitigen Kennenlernen in unser TAGESZENTRUM KASTANIENHOF ein. Dies ist wichtig, um für das künftige „Zusammenleben“ die bestmöglichen Voraussetzungen zu finden.
Danach führen wir ein Informationsgespräch mit Ihnen. Gemeinsam finden wir heraus, welche Hilfe Sie benötigen und was wir für Sie leisten können.
Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe (§§ 53 ff. SGBXII) beim Bezirk Oberbayern, um die Kostenübernahme zu klären. Wir unterstützen Sie dabei.
Wir unterzeichnen einen Betreuungsvertrag.